Novelle zum ASchG seit 1.1.2013 in Kraft!

Psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen!

Darunter leiden die Betroffenen, die Unternehmen als Arbeitgeber und das Gesundheitswesen. Auf diese Entwicklung hat der Gesetzgeber reagiert. Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

– wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont,

– werden Arbeitspsychologen ausdrücklich als „geeignete Fachleute” *) genannt, die von Unternehmen mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können.

Weiterführende Informationen:

Link zum aktuellen Gesetzestext:
Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG)

Link zu Informationen des Arbeitsinspektorates:
Neuregelungen betreffend psychische Belastungen und Arbeitspsycholog/innen (ASchG-Novelle 2013)

Philadelphia Management bietet als Spezialist für HR Consulting diese Arbeitspsychologische Beratung an!

*) Zertifizierte Arbeitspsychologen haben ein zumindest 5-jähriges Psychologiestudium und eine 1.080 Stunden umfassende Zusatzausbildung absolviert. Arbeitsmediziner verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine – ab Jänner 2013 – 600 Stunden (davor 540 Stunden) umfassende Zusatzausbildung, von der nur 30 Stunden der Evaluierung psychischer Belastungen gewidmet sind.