Arbeitspsychologie – Potenziale nutzen statt Ressourcen vergeuden!
Wozu Arbeitspsychologie im Unternehmen?
– In Österreich stiegen die Krankenstandstage wegen psychischer Krankheiten zwischen 1996 und 2009 um 185 %!
– Die durchschnittliche Dauer beträgt bei diesen Krankenständen 33 Tage (statt 11 Tage bei anderen Krankheiten)
– 29 % der Frühpensionierungen von Frauen und 18,3 % von Männern sowie
– 5 % der stationären Krankenhausaufenthalte entfallen auf psychische Erkrankungen. (Quelle: WGKK, März 2010)
Gesetzliche Verpflichtung
Gemäß § 3(1) ASchG sind Arbeitgeber verplichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die diese Arbeit betreffen, zu sorgen. … Unter Gefahrenverhütung sind sämtliche Regelungen und Maßnahmen zu verstehen, die zur Vermeidung oder Verringerung arbeitsbedingter Gefahren vorgesehen sind. Unter Gefahren sind auch arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Unter Gesundheit ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen (§ 2 Abs 7 ASchG).
Vorteile für Unternehmen
– Reduktion der Krankenstände
– Langfristige Kostensenkung
– Verbesserte interne Kommunikation, Kooperation und Konfliktlösung
– Verringerung der Mitarbeiterfluktuation
– Steigerung der Produktivität
– Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Engagement der Mitarbeiter
– Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens
– Aufwertung des Firmenimages
Vorteile für Mitarbeiter
– Verbessertes Betriebsklima
– Verringerung der Arbeitsbelastungen und Gesundheitsbeschwerden
– Mehr Motivation und Freude bei der Arbeit
– Erhöhung der Lebensqualität
– Verbessertes Gesundheitsverhalten innerhalb und außerhalb des Betriebes
– Verstärkte Identifikation mit dem Unternehmen – besseres Verständnis für die Arbeitsabläufe
Gesundheitsvorsorge und Burnout-Prävention erzeugen Win-Win- Situation und sind damit ein Wettbewerbsvorteil!
Umfang der Vorsorge
In Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern sind gem. § 82a ASchG Präventivkräfte in folgendem Ausmaß zu beschäftigen:
Die Präventionszeit pro Kalenderjahr beträgt
1. für Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen: 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer
2. für Arbeitnehmer an sonstigen Arbeitsplätzen: 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindestens 40% und die Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35% der ermittelten Präventionszeit zu beschäftigen.
Zumindest im Ausmaß der restlichen 25% der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, zu beschäftigen.
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